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Unser Versprechen an Gemeinden
Freiflächenphotovoltaikanlagen nehmen je nach Umfang in nicht unbeträchtlichem Ausmaß Flächen im Außenbereich in Anspruch. Der Außenbereich soll allerdings nach dem gesetzgeberischen Willen (auch) der Erholung der Allgemeinheit dienen, so dass er von nicht ausdrücklich dort vorgesehenen Vorhaben freibleiben soll.